Viel wird aktuell über das Urheberrecht gestritten. Anlass hierfür gibt das Internet mit all seinen Möglichkeiten sich geistigen Eigentums ohne finanziellen Ausgleich zu bedienen.
Es gibt jedoch gute Argumente dafür, dass bestehende Urheberrecht anzupassen, statt es mit aller Gewalt durchsetzen zu wollen.
Das Internet ist ein Hort der Schöpfungskräfte freisetzt, Urhebern nützt und gleichzeitig völlig neue Kunst erschafft. In meinem Blog heute ein besonders markantes Beispiel.
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wer bei Facebook Kunden sucht, wird enttäuscht. Doch nicht nur das, er begeht eine Sünde.
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Die Internetexperten beten es seit Jahren rauf und runter:
Alle Massnahmen für den Erfolg im Web beginnen und enden mit gutem Kontent.
Leider falsch!
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1.) Ein Buch erhebt Sie für das von Ihnen gewählte Thema in den Status eines Experten.
Haben Sie ein Buch geschrieben, zweifelt niemand mehr daran, dass Sie etwas von der Materie verstehen. Wer außer Ihnen hat sich denn sonst noch so intensiv mit der Thematik beschäftigt?
Um es gleich vorweg zu sagen: Reich wird man nicht durch die Veröffentlichung eines Buches.
Mein jüngst veröffentlichtes Buch schaffte es immerhin auf Rang #352 bei Amazon, was angesichts von aktuell 5,4 Millionen Titeln für ein spezielles Sachbuch mehr als ordentlich ist und doch spielt es vermutlich nicht einmal die Kosten der Veröffentlichung ein.
Dennoch: Wenn Sie Ihr Unternehmen voran bringen wollen, schreiben Sie ein Buch!
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Kurz vor der DKM im Oktober 2011 geriet die sogenannte Dortmunder Erklärung in aller Munde – soweit es Pools und Versicherer betraf.
Marktkontrolle angestrebt?
Die Aufregung war groß. So wurde etwa kolportiert die Versicherer planten per illegaler Marktabsprache die Kontrolle über alle Pools zu übernehmen. Diverse Poolchefs organisierten Widerstand, betitelten aufgeschlossenere Poolchefs als Verräter, unterstützenden Versicherern wurde ein Boykott angedroht.
Kennen Sie die Faustregel für den richtigen Umgang mit Daten für den Versicherungsmakler?
BDSG §3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
“Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.”
Der Gesetzgeber sagt also klipp und klar: Weniger ist mehr.
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Zweck und Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes werden in §1 geregelt. Das Ergebnis dürfte für viele Kollegen überraschend sein.
BDSG §1, Absatz 1
“Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.”
Das Bundesdatenschutzgesetz findet im Alltag zwar kaum Beachtung, aber schon im ersten Satz wird klargestellt, dass die Daten eines jeden seine Persönlichkeitsrechte berühren. Berücksichtigt man, dass die Persönlichkeitsrechte Kernelemente des Grundgesetzes(unserer Verfassung) sind, dann wird klar, dass jeder dem Bundesdatenschutzgesetz grundlegend Aufmerksamkeit widmen sollte.
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Wie Sie alle wissen, findet am 26.04.2012 in Darmstadt die Messe POOLS & FINANCE statt. Auch mich können Sie dort am Stand von blau direkt antreffen. Gerne möchte ich Sie persönlich einladen. Sehen Sie sich das folgende Video an und Sie erfahren, wie zu einer kostenlosen Eintrittskarte kommen!
Jetzt kostenlose Eintrittskarte sichern!
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…und zwar auch dann, wenn man mit einem Pool zusammenarbeitet.
blau direkt regelt dies der Klarheit halber sogar in seinen Kooperationsvereinbarungen ausdrücklich
Kooperationsvereinbarung §2 Rechte und Pflichten des Partners, Absatz (5)
Der Partner stellt sicher, dass eine Übermittlung von Kundendaten an blau direkt und die weitere Bearbeitung für den Partner durch blau direkt durch den Kunden datenschutzrechtlich legitimiert erfolgt.
Der Passus regelt die Arbeitsverteilung in Sachen Datenschutz: Der Makler, der einen Kunden oder Vertrag über blau direkt einreicht, hat dafür zu sorgen, dass der Kunde der Weitergabe des Auftrags – insbesondere der darin enthaltenen Daten – zugestimmt hat.
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